Sport-Förderungsprogramm im Juni 2024!
Im Zeitraum von 27.05.2024 bis zum Ende des Unterrichtsjahres 2023/24 fördert das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) Schulklassen, die
• eine bewegungs- und sportbezogene „KlassenChallenge“ entwickeln und eine Schulklasse einer anderen Schule einladen, die „KlassenChallenge“ anzunehmen;
• eine „KlassenChallenge“ entwickeln, die in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts in der Sportart Schwimmen, die Schwimmkompetenzen der Schülerinnen und Schüler verbessern. In die „KlassenChallenge“ Schwimmen muss keine andere Schulklasse miteinbezogen werden.
Die Schule, die die meisten geförderten „KlassenChallenges“ durchführt, wird prämiert.
1. Was wird unter einer „KlassenChallenge“ verstanden?
Eine „Challenge“ ist eine „Herausforderung“. Eine Herausforderung ist eine Aufgabe, die als sehr anspruchsvoll, als außergewöhnlich und als interessant empfunden wird und somit einen besonderen Reiz hat.
Im Projekt „KlassenChallenge“ setzt sich eine Schulklasse ein herausforderndes Ziel mit bewegungs- und sportbezogenem Inhalt. Innerhalb dieser Zielsetzung kann sich wiederum jede Schülerin bzw. jeder Schüler einer individuellen Herausforderung stellen und damit einen wichtigen Beitrag für die KlassenChallenge leisten.
Eine KlassenChallenge benötigt:
• Überlegungen, was ein herausforderndes bewegungs- und sportbezogenes Ziel für die „KlassenChallenge“ sein kann, zu der jede einzelne Schülerin/jeder einzelne Schüler der Schulklasse einen Beitrag leisten kann. Die „KlassenChallenge“ grenzt sich dabei vom „Schulsportwettkampf“ ab, wo nur die besten Schülerinnen und Schüler der Schulklasse einen Beitrag in einer Sportart leisten. Eine „KlassenChallenge“ hat einen hohen integrativen Charakter, indem sie nur erfolgreich absolviert werden kann, wenn ALLE Schülerinnen und Schüler der Schulklasse einen AKTIVEN Beitrag leisten.
• Planungen, welche Expertinnen und Experten, Übungszeiten, Sportstätten und weitere Maßnahmen von der Schulklasse benötigt werden, um das gesteckte Ziel zu erreichen.
• Die Einbindung einer Schulklasse einer anderen Schule, die ihrerseits die KlassenChallenge umsetzt (nicht benötigt für eine KlassenChallenge Schwimmen!).
• Planungen, wie und wann die „KlassenChallenge“ zur Durchführung gelangen soll.
Statt einzelner „KlassenChallenges“, kann sich die Schule auch für die Durchführung einer „SchulChallenge“ entscheiden und dazu eine andere Schule einladen, die diese „SchulChallenge“ annimmt! An der „SchulChallenge“ müssen alle Schulklassen der beteiligten Schulen teilnehmen.
Beispiele für „KlassenChallenges“
Eine Schulklasse setzt sich z.B. das Ziel,
• eine Klassen-Gesamt-Weitsprungweite von z. B. 100 Meter, eine Klassen-Gesamt-60m Zeit unter z. B. 5 min und eine Klassen-Gesamt-Weitwurfweite im Schlagball von z. B. einem Kilometer zu erreichen. Bei diesen 3 Teil-Challenges zählt das Ergebnis jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers, um das bestmögliche Gesamtergebnis zu erzielen.
• einen Hochseilgarten zu besuchen und eine vorher festgelegte Anzahl von Parkourelementen zu bewältigen. Dazu wird es eventuell notwendig sein, mutige Schülerinnen bzw. Schüler mit weniger mutigen Schülerinnen bzw. Schülern in Kleinteams zusammenzustellen, um in Teamarbeit möglichst viele Elemente zu schaffen.
• beim Schwimmen als Schulklasse eine vorher festgelegte Weite im Tauchen zu schaffen. Auch hier zählt der Beitrag jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers um das angestrebte Ergebnis zu erreichen – es zählt jeder Meter!
• Zirkus- und Akrobatikelemente in unterschiedlicher Schwierigkeit zu erlernen. Dazu können in einem ersten Schritt die Zirkus- und Akrobatikelemente Schwierigkeitsklassen zugeordnet werden und jede Schülerin/jeder Schüler wählt sich ein bestimmtes Element aus, das er bis zum Präsentationstag erlernen will.
Die Schulklasse erzielt damit ein herausforderndes Gesamtergebnis. Externe Expertinnen bzw. Experten können eingeladen werden, um Tipps und Tricks bei den Zirkus- und Akrobatikelementen zu vermitteln.
• das Motto „Klein gegen Groß“ umzusetzen. Dahingehend überlegt sich z. B. eine Volksschulklasse eine „KlassenChallenge“ und fordert eine Oberstufenklasse heraus, die Challenge ebenfalls auszuprobieren.
2. Durchführung der „KlassenChallenge“
Die sport- und bewegungsbezogenen „KlassenChallenge“/“SchulChallenge“ kann im Rahmen einer Schulveranstaltung (§ 13 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 in der geltenden Fassung) sowie im Rahmen einer schulbezogenen Veranstaltung (§13a SchUG) stattfinden.
• eine „KlassenChallenge“, die in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts die Schwimmkompetenzen stärkt, wird im Rahmen einer schulbezogenen Veranstaltung (§13a SchUG) durchgeführt.
• „KlassenChallenges“ können dabei an der eignen Schule oder auch an dislozierten Sportstätten stattfinden.
• Der Vergleich der „KlassenChallenge“ mit einer Schulklasse einer anderen Schule kann in Präsenz oder über eine Fern-KlassenChallenge erfolgen. Bei einer Fern-KlassenChallenge werden die Ergebnisse der beiden Klassen in elektronischer Form ausgetauscht.
• Eine „SchulChallenge“ muss an der eigenen Schule oder in der näheren Umgebung der Schule durchgeführt werden.
3. Förderbare Kosten
Im Zuge der „KlassenChallenge“ förderbare Kosten:
• Honorar für Personalkosten von qualifizierten externen Anleiterinnen und Anleiter aus Sportvereinen sowie zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts in Schwimmen
• Transportkosten der Schülerinnen und Schüler zu und von einer externen Sportstätte
• Eintrittskosten für Schülerinnen und Schüler in eine externe Sportstätte
• Kosten für die Ablegung eines Schwimmabzeichens
• Mietkosten für Sportmaterial, das für die Durchführung einer förderbaren KlassenChallenge am Schulstandort benötigt wird
Nicht förderbare Kosten:
• Kosten, die keine unabdingbare Voraussetzung zur Umsetzung einer Aktivität darstellen (z. B. Verpflegung und damit im Zusammenhang stehende Leistungen bei Sportfesten, T-Shirts, Pokale, Urkunden)
• Kosten, die für die Teilnahme von Lehrpersonen anfallen
• Kosten für Regional-, Landes- und/oder Bundesschulsportmeisterschaften
• Anschaffungen von Schulausstattung (Technische Geräte, Einrichtungsgegen-stände, Lehrmittel, Turn- und Sportgeräte) für eine weitere Verwendung an der Schule
• Kosten für Aufstiegshilfen (z. B. Seilbahnen, Sessellifte)
• Stornokosten
Es können nur jene Kosten gefördert werden, die nach der Förderungszusage entstanden sind.
4. Förderungshöhe
• Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 500,- werden KlassenChallenges unterstützt, die Kosten, wie im Punkt 3 genannt, geltend machen.
• Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 600,- werden KlassenChallenges unterstützt, die Kosten, wie im Punkt 3 genannt, für die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichtes im Schwimmen geltend machen.
• Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 1.500,- werden SchulChallenges unterstützt, die die im Punkt 3 genannten Kosten im Rahmen eines Sportfestes an der Schule, bei der die SchulChallenge durchgeführt wird, geltend machen.
5. Förderungswerber
Fördergeber ist der Bund, vertreten durch das BMBWF.
Förderungswerber können Erziehungsberechtige bzw. eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem Schulorganisationsgesetz, dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz sowie dem Forstgesetz, an allen land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut sein.
Stellvertretend für die Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schülerinnen und Schüler stellt die Schulleitung den Antrag für einen Zuschuss. Die Schulleitung bestätigt, das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigen bzw. eigenberechtigten Schülerinnen und Schüler für diesen Antrag hergestellt zu haben. Darüber hinaus bestätigt die Schulleitung mit dem Förderungsansuchen, die sich aus dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen im Namen der Förderungswerber auszuüben.
6. Sonstige Bedingungen
• Es können im Wege der Schulleitung Anträge für mehrere „KlassenChallenges“ der Schule jedoch jeweils nur ein Antrag für eine „KlassenChallenge“ pro Schulklasse eingebracht werden.
• Eine und dieselbe Schulklasse kann jeweils nur von einer Schulklasse einer anderen Schule zu einer „KlassenChallenge“ eingeladen („gechallenged“) werden.
7. Administration – KlassenChallenge
Die Administration des Förderprogramms „KlassenChallenge“ des BMBWF übernimmt die Fit Sport Austria GmbH – ein langjähriger Partner des BMBWF. Sämtliche Fragen, die in Bezug auf die KlassenChallenge bestehen, können per E-Mail an
office@klassenchallenge.at an die Fit Sport Austria GmbH gerichtet werden.
• Beschreibung der KlassenChallenge, die Sie mit Ihrer Klasse durchführen wollen
• Die Bezeichnung einer Schulklasse einer anderen Schule, die ihre KlassenChallenge annimmt. Dazu benötigen sie die Schulkennzahl und die Klassenbezeichnung (bei einer SchwimmChallenge nicht notwendig).
Die Abwicklung des Projekts KlassenChallenge erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege auf der von der Fit Sport Austria GmbH zur Verfügung gestellten Plattform www.klassenchallenge.at.
Die Abwicklung einer förderbaren Aktivität erfolgt in folgenden Schritten:
1. Abgabe eines Förderungsansuchens:
Auf der Plattform
www.klassenchallenge.at kann
ab 10. Mai ein Förderantrag für eine „KlassenChallenge“ mit einer Schulklasse/Schule im Wege der Schulleitung oder im Wege einer durch die Schulleitung beauftragten Lehrperson für eine „KlassenChallenge“, die im Zeitraum 27.05.2024 bis zum Ende des Unterrichtsjahres 2023/24 stattfindet, eingebracht werden. Mit der Antragstellung werden
einmalig jene Daten erfasst, die auch zur Abrechnung der „KlassenChallenge“ bekanntgegeben werden müssen und den Anforderungen des Bundes genügen.
Projektanträge für eine „KlassenChallenge“/“SchulChallenge“ können
längstens bis zum 26.06.2024 (23:59 Uhr) auf der Plattform
www.klassenchallenge.at eingebracht werden.
2. Genehmigung der KlassenChallenge:
Die Fit Sport Austria GmbH führt innerhalb von längstens 4 Werktagen eine inhaltliche Prüfung des eingebrachten Antrags durch und übermittelt eine Genehmigung bzw. eine Ablehnung an die im Antrag anzugebende E-Mail-Adresse. Ebenso enthält das Antwortmail der Fit Sport Austria einen Link, mit dem jederzeit ein Zugriff auf den eingebrachten Antrag durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller erfolgen kann (siehe auch Punkt 4). Im Falle einer Ablehnung des eingereichten Projekts besteht die Möglichkeit eines Neuantrags.
3. Durchführung der Aktivität:
Die Schulklasse/Schule führt die eingereichte und genehmigte KlassenChallenge/SchulChallenge zwischen dem 27.05.2024 und dem Ende des Unterrichtsjahres 2023/24 durch.
4. Abrechnung der Aktivität:
Nach der Durchführung der „KlassenChallenge“/“SchulChallenge“ werden die zur Auszahlung der Förderung benötigten Rechnungen auf der Plattform
www.klassenchallenge.at durch die Schulleitung bzw. jene Lehrperson hochgeladen, die den Projektantrag eingebracht hat. Der Zugang zum Projektantrag erfolgt über den i
m Genehmigungsmail übermittelten Zugangslink. Zentrales Element der Abrechnung sind Rechnungen bzw. Honorarnoten, die
deutlich lesbar den Schulstempel oder eine elektronische Signatur der Schule aufweisen, da damit die sachliche und rechnerische Richtigkeit durch die Schulleitung bestätigt wird. Ebenso muss sich der Leistungszeitraum zwischen dem 27.05.2024 und dem Ende des Unterrichtsjahres 2023/24 befinden. Der letztmögliche Tag für das Einbringen von Rechnungen ist der
29.07.2024 (23:59 Uhr).
5. Auszahlung der Förderung:
Die Fit Sport Austria GmbH überweist nach Prüfung der hochgeladenen Rechnungen und Belege sowie nach Prüfung der Bankverbindung den Gesamtförderbetrag auf das von der Schulleitung bekanntgegebene Konto des Förderwerbers (die Angabe eines zweiten Zielkontos ist nicht möglich). Bei Vorliegen von nur einer Gesamtrechnung eines externen Anbieters (Sportverein, externe Sportstätte, …) kann der Zuschuss auch direkt auf das Konto des externen Anbieters ausbezahlt werden, das von der Schule bekanntgegeben wird.
Die Schule bewahrt ab Durchführung einer KlassenChallenge die Originalrechnungen zwei Jahre für Stichprobenkontrollen auf.
6. Sonstige Informationen zur Einbringung eines Förderungsantrages:
• Ein Antrag für eine „KlassenChallenge“ einer Schulklasse wird formal durch die Schulleitung (operativ durch eine Lehrperson) eingebracht.
• Jede Schulklasse kann nur einmalig für die Förderung einer „KlassenChallenge“ ansuchen.
• Auch wenn eingereichte Rechnungen einen höheren Gesamtbetrag aufweisen, ist der maximale Förderbetrag jener, der unter „Punkt 4: Förderungshöhe“ angeführt ist.
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
• Die Anträge werden von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Fit Sport Austria GmbH auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Die Fit Sport Austria GmbH behält sich grundsätzlich vor, punktuell zu eingereichten Anträgen Nachfragen zu stellen.
Rundschreiben des BMBWF (PDF-Format)⏶WENIGER ANZEIGEN